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Zur Landtagswahl in Bayern

Das darf nicht wahr sein: Ein Gericht verbietet den Betrieb des Wahl-O-maten zur Landtagswahl! Ich dachte immer, in Deutschland oder Bayern gibt es keine Internet-Zensur?

Wer sich nicht auskennt oder das Teil nicht kennt, lese dies hier:

Mitteilung über den Wahl-o-mat – Nochmal als PDF: wahl-o-mat

Hätte doch auch gereicht, einen Hinweis einzufordern wie: „Diese Seite stellt nur Parteien dar, die … “ u.s.w. – aber nein, hier siegt eine reaktionäre Null-Eins-Lobby mit Totschlag-Argumenten. Als wenn es keine Kompromisse, keine Graustufen geben würde. Da muß man mal drüber nachdenken, was das bedeutet …

2 comments to Zur Landtagswahl in Bayern

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